Du hast eine Immobilie geerbt und stehst nun vor der Frage, wie es weitergeht? Besonders kompliziert wird es, wenn du nicht allein geerbt hast, sondern Teil einer Erbengemeinschaft bist. In Österreich gelten für den Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft spezielle rechtliche und steuerliche Regeln, die du kennen solltest. In diesem Beitrag erfährst du in lockerer Sprache alles Wichtige – von den rechtlichen Rahmenbedingungen über den Umgang mit konfliktreichen Miterben bis hin zu Steuerthemen wie Spekulationssteuer (Immobilienertragsteuer). Außerdem zeigen wir dir, warum ein Makler eine echte Hilfe sein kann und geben praktische Tipps, damit der Verkauf reibungslos abläuft. Legen wir los!
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Verlassenschaft erben – zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung. Alle Miterben halten dabei eine ideelle Quote am gesamten Nachlass. Das bedeutet: Keiner besitzt einen bestimmten Raum oder eine bestimmte Etage alleine, sondern jeder hat einen Anteil an allem.
Konkret für dich heißt das: Alle Erben müssen zusammen über das geerbte Eigentum entscheiden. In Österreich schreibt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) vor, dass wichtige Entscheidungen einstimmig gefällt werden müssen. Ein Immobilienverkauf ist nur mit Zustimmung aller Miterben möglich – egal ob es um das Elternhaus, die geerbte Wohnung oder ein Grundstück geht. Solange ihr euch nicht einig seid, bleibt ihr gemeinsam im Grundbuch und müsst das Erbe gemeinschaftlich verwalten. Das kann schnell schwierig werden, vor allem bei so wertvollen und emotional belegten Dingen wie Immobilien.
Gut zu wissen: Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat die gleichen Rechte und Pflichten am geerbten Objekt. Im Normalfall wird – sofern kein Testament etwas anderes regelt – der Nachlass zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ihr alle seid also miteinander im Boot und tragt auch gemeinsam Verantwortung. Das betrifft z.B. laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung oder Instandhaltung solange die Immobilie der Erbengemeinschaft gehört.
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft
Einstimmigkeit ist Pflicht
Für den Immobilienverkauf in einer Erbengemeinschaft in Österreich gilt als oberstes Prinzip: ohne Einigkeit geht nichts! Jeder Miterbe muss dem Verkauf zustimmen. Es reicht also nicht, wenn z.B. 3 von 4 Erben verkaufen wollen – alle vier müssen ihr Ja geben. Diese strenge Vorgabe soll sicherstellen, dass niemand übergangen wird. In der Praxis kann sie aber den Prozess verzögern oder blockieren, wenn auch nur ein Erbe anderer Meinung ist.
Falls du dich fragst: „Kann ich nicht einfach meinen Anteil verkaufen?“ – Theoretisch kannst du deinen Erbteil (deinen Anteil am gesamten Nachlass) an jemanden verkaufen, etwa an einen externen Investor oder an einen der Miterben. Aber Achtung: Die anderen Erben haben in so einem Fall ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten, um zu den gleichen Bedingungen deinen Anteil selbst zu übernehmen. Und ein Teilverkauf löst nicht das Grundproblem: Die Immobilie gehört dann immer noch einer Gemeinschaft (nur mit anderer Zusammensetzung). Ein einzelner Erbe kann eine geerbte Immobilie also nie alleine verkaufen.
Was passiert, wenn ein Erbe nicht verkaufen will?
Nicht selten will mindestens ein Erbe nicht verkaufen – sei es aus emotionaler Bindung („Das war Opas Haus, das behalten wir!“), aus Hoffnung auf Wertsteigerung oder weil er/sie selbst einziehen möchte. In so einem Fall blockiert diese Person den Verkauf vollständig. Das kann frustrierend sein, doch es gibt ein paar Lösungsansätze, wenn keine Einigkeit besteht:
- Auszahlung eines Erben: Möchte ein Miterbe das Haus übernehmen und selbst nutzen, kann er die anderen auszahlen. In diesem Fall erhält beispielsweise derjenige, der bleiben will, von den übrigen Erben deren Anteil in Geld und wird im Gegenzug Alleineigentümer. Wichtig: Ein solcher Übernahme-Vertrag muss notariell beurkundet werden, vor allem wenn eine Immobilie beteiligt ist. Prüft außerdem, ob der Übernehmer die finanziellen Mittel (oder einen Kredit) aufbringen kann.
Einvernehmlicher Verkauf: Gelingt es dir, alle vom Verkauf zu überzeugen, ist das meist der beste Weg. Verkauft die Erbengemeinschaft die Immobilie gemeinsam, wird der Erlös nach Erbanteilen aufgeteilt – und viele Konflikte lösen sich damit in Luft auf. Tipp: Beauftragt am besten gemeinsam einen neutralen Makler mit dem Verkauf. So habt ihr einen objektiven Profi an Bord, der die Interessen aller berücksichtigt und Misstrauen abbaut. Keiner muss Angst haben, dass ein anderer sich einen Vorteil verschafft, wenn ein unabhängiger Fachmann den Verkaufsprozess führt.
Gerichtliche Teilung (Teilungsversteigerung): Der letzte Ausweg bei totaler Uneinigkeit ist der Gang zum Gericht. Jeder Miterbe hat das Recht, eine sogenannte Teilungsklage einzureichen, um die Auflösung der Gemeinschaft zu erzwingen. Das Gericht ordnet dann eine Versteigerung der Immobilie an (auch gegen den Willen der anderen). Wichtig: Hierbei wird meist nicht die Immobilie selbst stückchenweise versteigert, sondern letztlich doch als Ganzes – praktisch wird der gesamte Nachlass (oder die Immobilie) zu Geld gemacht, damit geteilt werden kann. Dieser Weg ist riskant: Bei Zwangsversteigerungen werden oft Preise deutlich unter dem Marktwert erzielt, und es fallen Verfahrenskosten an. Ein Teil eures ererbten Vermögens kann so verloren gehen. Überlegt euch gut, ob ihr diesen Schritt gehen wollt. Meist lohnt es sich, vorher doch noch eine gütliche Einigung oder Mediation zu versuchen.
Mediation oder Rechtsberatung: Befindet ihr euch in einer festgefahrenen Situation, kann ein externer Mediator helfen. Dieser neutrale Vermittler versucht, gemeinsam mit allen Erben eine Lösung zu erarbeiten, bevor ihr zum Äußersten (Gericht) greift. Gerade wenn die Fronten emotional verhärtet sind (was nach einem Todesfall schnell passiert), kann Mediation Wunder wirken. Auch eine fachliche Beratung durch einen Notar oder Anwalt kann sinnvoll sein, um alle Möglichkeiten aufzuzeigen und Missverständnisse auszuräumen. Oft beruhigt es die Lage, wenn Profis von außen Informationen liefern und moderieren.
Steuerliche Aspekte: Welche Steuern fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie an?
Beim Thema Steuern können geerbte Immobilien tricky sein, aber keine Sorge – wir bringen Licht ins Dunkel. Die gute Nachricht vorweg: In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer auf Immobilien mehr, sie wurde 2008 abgeschafft. Allerdings ersetzt die Grunderwerbssteuer seit 2016/2017 de facto die Erbschaftssteuer bei Immobilienübertragungen im Familienverband. Schauen wir uns die wichtigsten Abgaben im Zusammenhang mit einem geerbten Haus an:
Grunderwerbsteuer bei Erbanfall: Sobald du eine Immobilie erbst und als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst, fällt einmalig Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Bei Erwerb im Familienkreis (Erbe, Schenkung) gelten gestaffelte Tarife je nach Wert: z.B. 0,5% bis 250.000 €, 2% bis 400.000 € und 3,5% für Werte darüber. Diese Steuer wird auf den Wert der Immobilie berechnet, da kein Kaufpreis vorliegt. Die GrESt bei Erbschaft ist meist deutlich niedriger als bei einem regulären Kauf, aber dennoch können ein paar tausend Euro fällig werden (siehe Rechenbeispiel im Kasten oben). Oft wird diese Steuer im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens beglichen. Gut zu wissen: Wenn ihr das geerbte Haus schließlich verkauft, trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer für den Kauf – ihr als Verkäufer zahlt diese beim Verkauf nicht (ihr hattet sie ja bereits beim Erben entrichtet).
Immobilienertragsteuer (ImmoESt) – ehemals Spekulationssteuer: Verkauft ihr die geerbte Immobilie, müsst ihr in der Regel auf den Verkaufsgewinn Steuern zahlen. Seit April 2012 gibt es in Österreich die Immobilienertragsteuer – sie beträgt 30% vom erzielten Gewinn beim privaten Immobilienverkauf. Umgangssprachlich hört man auch noch den Begriff Spekulationssteuer. Früher galt nämlich eine Spekulationsfrist von 10 Jahren: Verkäufe nach 10 Jahren waren steuerfrei, innerhalb der 10 Jahre fiel Steuer an. Heute unterliegt aber praktisch jeder Verkauf der ImmoESt von 30%, außer bestimmte Ausnahmen greifen.
Wie wird der Gewinn berechnet? Vereinfacht ist es Verkaufspreis minus ursprüngliche Anschaffungskosten (was hat der Erblasser damals bezahlt). Da du als Erbe selbst nichts bezahlt hast, übernimmt man den Wert, den der Verstorbene einst aufwendete. Beispiel: Hat dein Vater das Haus 2005 für 250.000 € gekauft und du verkaufst jetzt für 350.000 €, beträgt der Gewinn 100.000 € – darauf fallen 30% ImmoESt an, also 30.000 €. Dieser Betrag wird vom Verkaufserlös abgezogen, bevor ihr das Geld unter euch Erben aufteilt. Keine Sorge: Die Abwicklung der Steuerzahlung übernimmt meist der Notar oder Rechtsanwalt im Zuge des Verkaufes automatisch.
Alt-Immobilien (vor 2002 gekauft): Wenn der Verstorbene das Objekt vor dem 31.3.2002 erworben hat, gilt steuerlich ein Begünstigungstatbestand. In solchen Fällen geht man pauschal von nur 14% Gewinn vom Verkaufspreis aus, was effektiv einer Steuer von 4,2% des Verkaufspreises entspricht. Das ist der Grund, warum manchmal von 4,2% Steuer die Rede ist – weil für sogenannte Altgrundstücke ein geringerer Steuersatz gilt. (Die Angabe 18% in manchen Quellen bezieht sich auf Sonderfälle, die hier zu weit führen würden.)
Hauptwohnsitzbefreiung: Eine wichtige Steuerbefreiung solltest du kennen: Verkaufst du ein geerbtes Haus, in dem du selbst die letzten fünf von zehn Jahren als Hauptwohnsitz gewohnt hast, fällt keine Immobilienertragsteuer an! Diese „5 aus 10 Regel“ kann z.B. greifen, wenn du schon vor der Erbschaft mit im Haus gewohnt hast (etwa bei Elternhaus). Voraussetzung ist, dass du zum Verkaufszeitpunkt deinen Hauptwohnsitz dort aufgegeben hast. Auch die klassische „2-Jahres-Hauptwohnsitzregel“ (zwei Jahre durchgehend vor Verkauf selbst dort gewohnt) kann bei geerbten Immobilien zum Steuererlass führen. Wenn du unsicher bist, frag am besten einen Steuerberater oder Notar, ob du in den Genuss einer Steuerbefreiung kommst.
Zusätzliche Kosten: Neben Steuern gibt es noch weitere Nebenkosten beim Verkauf. Dazu zählen z.B. die Kosten für den Notar/Vertragserrichter, die Eintragungsgebühr im Grundbuch (1,1% vom Kaufpreis) und ggf. die Maklerprovision. In Österreich zahlt üblicherweise der Verkäufer die Maklerprovision (max. 3% plus USt vom Verkaufspreis). Diese Kosten solltet ihr in eure Kalkulation einbeziehen – ein guter Makler wird sie aber durch einen höheren Verkaufspreis oft mehr als wettmachen.
Warum lohnt sich ein Makler beim geerbten Immobilienverkauf?
Vielleicht überlegst du, die geerbte Immobilie privat zu verkaufen, um Geld zu sparen. Gerade bei einer Erbengemeinschaft ist das jedoch nicht zu empfehlen. Hier ein paar Gründe, warum sich ein professioneller Makler lohnt:
Neutraler Vermittler: Ein Makler fungiert als Puffer zwischen den Erben. Er vertritt das Objekt – nicht einen einzelnen Erben. Das schafft Vertrauen. Dadurch werden interne Spannungen abgebaut. Wie bereits erwähnt, kann so niemand den anderen bereichern, weil ein neutraler Dritter den Verkaufsprozess steuert. Sollte es doch unterschiedliche Vorstellungen geben (z.B. über den Mindestpreis), kann der Makler moderieren und alle auf einen Nenner bringen.
Marktkenntnis und realistische Preisfindung: Gerade bei Erbstücken gehen die Preisvorstellungen oft auseinander („Mein Elternhaus ist unbezahlbar…“ vs. „Hauptsache schnell verkaufen!“). Ein guter Makler ermittelt den marktgerechten Wert durch Vergleichsdaten und Erfahrung. Diese objektive Bewertung hilft, eine Einigung unter den Erben zu erzielen und den bestmöglichen Preis zu erzielen. So maximiert ihr euren Gewinn – und vermeidet zugleich wochenlange Streitdiskussionen über den Preis.
Reichweite und Vermarktung: Ein Makler verfügt über professionelle Vermarktungsstrategien. Er erstellt ansprechende Exposés, schaltet Inserate auf allen wichtigen Plattformen und hat oft bereits vorgemerkte Käufer in der Datenbank. Das bedeutet: Schneller Verkauf zum Top-Preis, weniger Besichtigungstourismus. Ihr erspart euch die Mühe, jedes Wochenende Fremde durchs Haus zu führen – das übernimmt der Makler.
Reibungslose Abwicklung: Von der Beschaffung aller nötigen Unterlagen (Grundbuchauszug, Flächenwidmungsplan, Energieausweis etc.) über die Organisation von Besichtigungen bis zur Verhandlung mit Kaufinteressenten – der Makler nimmt euch enorm viel Arbeit ab. Gerade wenn mehrere Erben involviert sind, sorgt er für einen strukturierten Prozess: Alle werden über Fortschritte informiert, niemand fühlt sich übergangen. Am Ende koordiniert er auch den Vertragsabschluss beim Notar. Weniger Stress, weniger Fehler – mehr Zeit für euch.
Kenntnis rechtlicher Fallstricke: Makler, die Erfahrung mit Erbschaftsimmobilien haben, wissen um typische Stolpersteine. Zum Beispiel achten sie darauf, dass wirklich alle Erben im Grundbuch stehen oder korrekt vertreten sind, damit der Verkauf rechtsgültig ist. Sie wissen, welche Dokumente aus dem Verlassenschaftsverfahren benötigt werden (Einantwortungsurkunde etc.). Und sie können frühzeitig ansprechen, wenn etwa ein Miterbe vertreten werden muss (z.B. Minderjährige brauchen Gerichtszustimmung). So vermeidet ihr teure Verzögerungen.
Kurzum: Ein Makler bringt Expertise, Objektivität und Effizienz in euren Verkaufsprozess. Die Provision ist gut investiertes Geld, denn ihr erzielt in der Regel einen höheren Verkaufserlös und verhindert, dass der Verkauf im Chaos oder Streit endet. Zusätzlich habt ihr einen Ansprechpartner, der all eure Fragen beantwortet – vom optimalen Verkaufszeitpunkt bis zur steuerlichen Abwicklung (er wird zwar keine Steuerberatung machen, aber weiß, worauf zu achten ist).
Gerade bei sensiblen Situationen wie einer Erbschaft zahlt es sich aus, Profis ranzulassen. So könnt du und deine Miterben euch zurücklehnen, während der Makler die Arbeit erledigt – und am Ende hält jeder zufrieden seinen Anteil vom Verkauf in der Hand.
(Tipp: Achte darauf, einen Makler zu wählen, der Erfahrung mit Erbimmobilien hat und idealerweise als neutraler Berater auftritt. Ein erster Hinweis kann sein, ob er im Gespräch auf die speziellen Herausforderungen von Erbengemeinschaften eingeht.)
Praktische Tipps für einen reibungslosen Verkaufsprozess
Zum Schluss noch einige praktische Tipps, damit der Verkauf deiner geerbten Immobilie möglichst stressfrei und erfolgreich abläuft:
Frühzeitige Einigung suchen: Setzt euch als Erbengemeinschaft so früh wie möglich zusammen und besprecht offen eure Ziele. Will überhaupt jemand das Haus behalten? Oder seid ihr euch einig, dass verkauft wird? Je schneller Klarheit herrscht, desto besser. Haltet eure Vereinbarung am besten schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.
Professionelle Bewertung einholen: Lass den Wert der Immobilie von einem Sachverständigen oder Makler schätzen. Das schafft eine objektive Basis. Wenn jeder Erbe weiß, wie viel das Objekt ungefähr wert ist, fällt die Entscheidung leichter – und niemand fühlt sich über den Tisch gezogen.
Rechtliche Grundlagen klären: Stellt sicher, dass alle Formalitäten der Verlassenschaft abgeschlossen sind. Seid ihr alle als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Falls nicht, sollte das nachgeholt werden, denn ein Verkauf setzt eine klare Eigentumslage voraus. Prüft auch, ob eventuell ein Testamentsvollstrecker involviert ist oder ob Auflagen bestehen. Im Zweifel holt Rechtsrat ein – ein kurzer Check beim Notar kann viel helfen.
Alle Unterlagen bereitlegen: Sammelt frühzeitig wichtige Dokumente: z.B. Grundbuchauszug, Einantwortungsbeschluss (Nachweis, dass ihr Erben seid), Baupläne, Berechnungen der Wohnfläche, Energieausweis, Betriebskostenübersicht, Versicherungsunterlagen etc. Vollständige Unterlagen machen einen guten Eindruck bei Käufern und beschleunigen den Verkauf.
Kosten und Steuern vorab berechnen: Überlegt gemeinsam, welcher Netto-Erlös am Ende für jeden ungefähr übrig bleiben soll. Rechnet die bekannten Kosten durch: offene Kredite des Verstorbenen, Renovierungsaufwand, Steuern (Immobilienertragsteuer) und Gebühren. Wenn ihr z.B. den Verkaufserlös braucht, um Schulden auf der Immobilie zu tilgen, muss dieser hoch genug sein – sonst könnte eventuell ein Erbausschlagung sinnvoller sein. Solche Entscheidungen trefft ihr idealerweise vor dem Verkauf. Ein Steuerberater oder Notar kann euch helfen, die Zahlen richtig einzuschätzen.
Kommunikation ist alles: Haltet während des gesamten Verkaufsprozesses die Kommunikation unter den Erben transparent und regelmäßig. Jeder sollte wissen, wann Besichtigungen sind, welche Angebote vorliegen etc. So entstehen keine Misstrauen oder Gerüchte. Nutzt Telefonkonferenzen, Email-Verteiler oder WhatsApp-Gruppen – was immer für euch passt – um alle auf dem Laufenden zu halten.
Emotionen im Griff behalten: Eine Erbschaft ist emotional, keine Frage. Trotzdem solltet ihr versuchen, Sachlichkeit in den Prozess zu bringen. Wenn es schwerfällt, trennt ggf. die Rollen: Vielleicht übergibt ihr einem Erben die Verantwortung als Projektleiter für den Verkauf, oder ihr überlasst möglichst viel dem Makler. So müsst ihr nicht jedes kleine Detail gemeinsam ausdiskutieren. Und: Nehmt euch Auszeiten, wenn es zu hitzig wird. Lieber eine Nacht drüber schlafen, als im Affekt falsche Entscheidungen treffen.
Experten hinzuziehen, wenn nötig: Scheut euch nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Immobilienmakler kann den gesamten Prozess moderieren und managen. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann bei komplizierten rechtlichen Fragen beraten (etwa wenn ein Erbe im Ausland lebt, ein Minderjähriger beteiligt ist oder Unklarheiten im Testament bestehen). Diese Experten kosten zwar Geld, aber können Fehler verhindern, die viel teurer wären.
Wenn ihr diese Tipps beherzigt, stehen die Chancen gut, dass der Verkauf eurer geerbten Immobilie zügig und ohne großen Streit vonstattengeht. Am Ende werdet ihr als Erbengemeinschaft das Kapitel erfolgreich abschließen und könnt euch wieder entspannter in die Augen schauen – jeder mit seinem fairen Anteil am Verkaufserlös.
FAQ: Häufige Fragen zum Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft
Kann ich eine geerbte Immobilie alleine verkaufen, obwohl wir mehrere Erben sind?
Nein. Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, können nur alle Erben gemeinsam verkaufen – Einstimmigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Du kannst höchstens deinen Erbteil verkaufen (also deinen Anteil am Nachlass), aber dann treten die Käufer deines Anteils an deine Stelle in die Erbengemeinschaft ein. Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum der Erbengemeinschaft, bis ihr gemeinsam eine Lösung findet.
Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?
Versuche zuerst, mit ihm zu reden und eventuell Kompromisse zu finden. Vielleicht möchte er das Haus selbst übernehmen? Dann kann er euch andere Erben auszahlen. Kommt keine Einigung zustande, könnt ihr als letzten Ausweg eine Teilungsklage einreichen, woraufhin das Gericht die Immobilie zwangsversteigern lässt. Das ist aber wirklich die allerletzte Option, da bei Versteigerungen oft ein geringerer Erlös erzielt wird. Besser ist es, vorher einen Mediator einzuschalten oder gemeinsam einen Makler um Vermittlung zu bitten.
Welche Steuern fallen an, wenn wir ein geerbtes Haus verkaufen?
In Österreich müsst ihr keine Erbschaftssteuer zahlen. Allerdings wurde beim Erben selbst Grunderwerbsteuer fällig (meist begünstigt nach Stufentarifen). Beim Verkauf zahlt ihr als Verkäufer in der Regel die Immobilienertragsteuer auf den Gewinn (meist 30% vom Wertzuwachs). Der Käufer übernimmt die Grunderwerbsteuer des Kaufvertrags (3,5% vom Kaufpreis in den meisten Fällen). Unter Umständen könnt ihr von der Hauptwohnsitz-Regel profitieren und die ImmoESt sparen, wenn jemand von euch dort gewohnt hat. Lasst euch im Zweifel steuerlich beraten, um keine Überraschungen zu erleben.
Braucht man einen Makler für den Verkauf einer Erbschaftsimmobilie?
Vorgeschrieben ist ein Makler nicht, aber er ist sehr empfehlenswert. Ein Makler entlastet euch erheblich – insbesondere, weil er neutral zwischen den Erben vermitteln kann und den gesamten Verkaufsprozess professionell abwickelt. Er hilft, den besten Preis zu erzielen, kümmert sich um Besichtigungen und Papierkram und weiß, wie man mit möglichen Streitpunkten umgeht. Gerade um Konflikte und Fehler zu vermeiden, lohnt sich ein Makler in den meisten Fällen. Ihr könnt es natürlich theoretisch selbst versuchen, aber bedenkt den Zeitaufwand und das Konfliktpotenzial dabei.
Kann ich meinen Erbteil (Anteilsrecht) an der Immobilie verkaufen, ohne die anderen?
Ja, du kannst deinen Erbanteil verkaufen – entweder an einen Miterben oder an eine externe Person. Dadurch erhältst du sofort Geld und scheidest aus der Erbengemeinschaft aus. Beachte aber: Die anderen Erben haben ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten zu den gleichen Konditionen. Außerdem wird der Käufer deines Anteils neuer Miterbe und die Erbengemeinschaft besteht mit ihm fort. Die Immobilie an sich wird dadurch nicht verkauft, sondern nur die Eigentümerstruktur ändert sich. Diese Lösung kommt oft dann in Betracht, wenn du schnell aus der Gemeinschaft raus und dein Geld willst, aber die anderen nicht verkaufen möchten. Ideal ist es jedoch, gemeinsam eine Lösung für die Immobilie zu finden, da ein neuer (fremder) Miterbe oft noch mehr Unruhe reinbringen kann.
Quellen:
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick zur Thematik in Österreich und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Bei konkreten Fragen – insbesondere bei Streit in der Erbengemeinschaft oder speziellen Steuerfragen – ziehe im Zweifel immer einen Rechtsanwältin oder Notar*in hinzu, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Viel Erfolg beim Immobilienverkauf!