So einfach funktioniert es
Sie geben uns einen Hinweis — wir übernehmen den Rest: Bewertung, Vermarktung, Verhandlung, Vertragsabwicklung. Sobald die Immobilie über uns verkauft ist und unsere Provision eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision.
Wofür dieses Programm gilt: Die 1 % beziehen sich auf Hinweise auf Eigentümer mit Verkaufsabsicht. Sie kennen umgekehrt jemanden, der kaufen oder investieren möchte? Auch dafür sind wir offen. Die Vergütung vereinbaren wir in diesem Fall individuell, weil sie davon abhängt, welche Provision bei dem jeweiligen Geschäft erzielbar ist. Sprechen Sie uns einfach an.
In drei Schritten zur Provision
Kontakt herstellen
Sie nennen uns Name und Kontaktdaten der Person, die eine Immobilie in Wien verkaufen möchte. Auf Wunsch klingen Sie zuerst vor — oder wir kommen direkt auf den Verkaufsinteressenten zu.
Vereinbarung & Verkauf
Sie erhalten eine kurze Tippgebervereinbarung zur Unterzeichnung. Anschließend übernehmen wir Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und Vertragsabwicklung — alles aus einer Hand.
Provision kassieren
Nach erfolgreicher Kaufvertragsunterzeichnung und Eingang unserer Maklerprovision überweisen wir Ihre Tippgeberprovision — 1% des erzielten Kaufpreises, ohne Obergrenze.
Provisionsrechner
Verschieben Sie den Regler, um Ihre potenzielle Tippgeberprovision zu sehen.
* Die Tippgeberprovision beträgt 1% des erzielten Kaufpreises — ohne Obergrenze. Auszahlung erfolgt ausschließlich nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie durch Vires als beauftragtes Maklerunternehmen und nach Unterzeichnung der Tippgebervereinbarung.
Tippgeber bei Vires werden
Privatpersonen
Verwandte, Freunde, Nachbarn — jeder Hinweis aus Ihrem privaten Umfeld zählt.
Hausverwaltungen
Eigentümer, die Verkaufsabsichten in der Verwaltung äußern, können weiterempfohlen werden.
Anwalt & Notar
Bei Erbschaften, Scheidungen oder Verlassenschaftsverfahren — diskret und vertraulich.
Steuerberater
Mandanten, die Immobilien aus dem Privat- oder Betriebsvermögen veräußern möchten.
Banken & Finanzberater
Kunden mit Refinanzierungsbedarf oder Vermögensumschichtung in den Verkauf.
Handwerker & Architekten
Sanierungs- oder Umbauprojekte, die in einen Verkauf münden sollen.
So erreichen Sie uns
Schreiben Sie uns kurz, um wen es geht. Den Rest besprechen wir telefonisch oder per E-Mail — diskret, vertraulich, DSGVO-konform.
Häufige Fragen zum Tippgeber-Programm
Wer kann Tippgeber bei Vires werden?
Jede Privatperson oder Firma, die einen Verkaufsinteressenten aus dem privaten oder beruflichen Umfeld kennt. Eine Maklerbefugnis ist nicht erforderlich. Auch Mehrfach-Tipps sind willkommen.
Wie hoch ist die Tippgeberprovision genau?
1% des erzielten Kaufpreises — ohne Obergrenze. Beispiele: 400.000 € Kaufpreis = 4.000 €, 800.000 € = 8.000 €, 2.000.000 € = 20.000 €.
Wann wird die Provision ausgezahlt?
Nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrages und Eingang unserer Maklerprovision auf unserem Konto. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Provisionseingang. Voraussetzung ist eine zuvor unterzeichnete Tippgebervereinbarung.
Muss der Tipp exklusiv sein?
Nein. Sie können den Verkaufsinteressenten auch weiteren Maklern empfehlen. Eine Provision erhalten Sie aber nur dann, wenn der Verkauf tatsächlich über Vires abgewickelt wird und Vires zum Zeitpunkt der Vermittlung noch keinen Maklerauftrag hatte.
Was passiert mit meinen Daten und denen des Verkäufers?
Wir behandeln alle Kontaktdaten streng vertraulich nach DSGVO. Vor jeder Kontaktaufnahme stimmen wir mit Ihnen ab, in welcher Form wir den Verkaufsinteressenten ansprechen sollen — mit oder ohne Nennung Ihres Namens.
Wie melde ich einen Tipp an?
Per E-Mail an realsolutions@vires.at, telefonisch unter +43 1 226 55 33 oder per WhatsApp unter +43 677 614 35 124. Nach kurzem Erstgespräch erhalten Sie die Tippgebervereinbarung zur Unterzeichnung.
Ich kenne keinen Verkäufer, sondern einen Käufer oder Investor. Geht das auch?
Ja. Das 1%-Programm auf dieser Seite gilt für Hinweise auf Eigentümer mit Verkaufsabsicht. Führen Sie uns hingegen einen Käufer oder Investor zu, vereinbaren wir die Vergütung individuell, weil sie davon abhängt, welche Provision bei dem jeweiligen Geschäft erzielbar ist. Melden Sie sich einfach, wir klären das in einem kurzen Gespräch und halten es vor der ersten Vermittlung schriftlich fest.
Gibt es einen Mindestkaufpreis?
Nein. Auch kleinere Objekte sind willkommen. Allerdings gilt die 1%-Regel ab dem ersten Euro — bei sehr niedrigen Kaufpreisen kann die Provision entsprechend gering ausfallen.
Bereit, Ihren ersten Tipp zu melden?
Schreiben Sie uns kurz, um wen es geht — den Rest besprechen wir telefonisch oder persönlich. Diskret, unverbindlich, vertraulich.
Tipp per E-Mail melden